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Preise

Die nachstehenden Wort- und Zeilenpreise gelten als Richtwert.

Bei großem oder regelmäßigem Auftragsvolumen werden diese Preise entsprechend
angepasst.

 

Leistung

Preis/Wort *

Preis/Zeile **

Preis/Stunde

 

 

 

 

Übersetzung

 

 

 

Französisch-Deutsch

0,16

1,40

 

Deutsch-Französisch

0,16

1,40

 

Englisch-Deutsch

0,14

1,40

 

Deutsch-Englisch

0,14

1,40

 

 

 

 

 

Proofreading und Überarbeitung

 

 

48,--

 

 

 

 

Telefonkorrepondenz ***

 

 

 

Französisch-Deutsch-Französisch

 

 

15,--

Englisch-Deutsch-Englisch

 

 

15,--

 

 

 

 

Dolmetschen

 

 

 

Französisch-Englisch-Deutsch

 

 

Ab 54,--

*        Die Wort-/Zeilenpreise basieren auf dem Quelldokument
**      1 Zeile= 55 Zeichen inklusive der Leer- und Satzzeichen
***    Preis pro angefangene 15 Minuten Gespräch, es fallen zusätzliche Kosten für schriftliche Niederlegung und Weiterleitung an den Kunden  an.

Alle Preise in € und zuzüglich der gesetzlich geltenden MwSt in Deutschland.

 

Allgemeine Auftragsbedingungen für amri übersetzungen

1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen amri übersetzungen und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für amri übersetzungen nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat amri übersetzungen spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe amri übersetzungen zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von amri übersetzungen.
(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch amri übersetzungen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels amri übersetzungen gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist amri übersetzungen vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.
(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. amri übersetzungen kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist amri übersetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

4. Haftung
(1) amri übersetzungen haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe im Rahmen seiner Berufshaftpflicht. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Eine Haftung von amri übersetzungen für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

5. Berufsgeheimnis
amri übersetzungen verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

6. Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der der Wortzahl oder der Normzeilenzahl des Quelldokuments ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Schreibmaschinenanschläge. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.
(2) Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang fällig.
(3) amri übersetzungen hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. amri übersetzungen kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
(2) amri übersetzungen hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

8. Vertragskündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. amri übersetzungen steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von amri übersetzungen.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.